Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Dezember 2010
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Mit dem Jahressteuergesetz werden alljährlich Reaktionen auf aktuelle BFH- und BVerfG-Rechtsprechung, Reparaturmaßnahmen an fehlerhaften Verweisen und unklaren Vorschriften sowie Anregungen des Bundesrates umgesetzt. Am 28.10.2010 wurde der Entwurf des Jahressteuergesetzes in 2. und 3. Beratung beschlossen. Der zustimmende Beschluss durch den Bundesrat ist für den 26.11.2010 vorgesehen. Mitte Dezember könnte das Gesetz dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt:
Kommanditist Dipl.-Ing. (FH), Steuerberater und landw. Buchstelle Spezialisierung auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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