Aktuelle Entwicklungen zum Jahressteuergesetz 2013

In unserer blattgrün-Ausgabe Dezember haben wir über die geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2013 berichtet.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 12 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Der Vermittlungsausschuss konnte sich im Dezember 2012 nur auf die gesetzlich ohnehin vorgeschriebene Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.130 € (im Jahr 2013) bzw. 8.354 € (ab dem Jahr 2014) einigen. Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag nicht übersteigt, müssen keine Einkommen- bzw. Lohnsteuer bezahlen. Die gesetzliche Umsetzung dieser Anhebung erfolgt erst im Laufe des Jahres 2013, so dass die Entlastung auch erst dann eintritt. Über alle übrigen Änderungen, die für das Jahr 2013 geplant waren, konnte bisher keine Einigung erzielt werden.

Diese Artikel könnten Sie interessieren
Mindestlohn 2024: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn erfährt 2024 eine Anhebung von über 3 %, die weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und insbesondere Minijobber haben wird. In diesem Beitrag erörtern wir die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.

» Weiterlesen

Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen