Zeitpunkt des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer

Einfuhrumsatzsteuer kann als Vorsteuer vom Abzugsberechtigten nur abgezogen werden, wenn er gleichzeitig Schuldner der Mehrwertsteuer ist.

Wichtiger Hinweis

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Sie kann nur in dem Besteuerungszeitraum abgezogen werden, in dem sie entstanden ist. Dies ist der Zeitpunkt, in dem die Lieferung oder Leistung erbracht und die Rechnung oder das entsprechende Dokument vorgelegt wurde.

HINWEIS

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