Umsatzsteuer-Tipp Schrottverkauf
Veröffentlicht im November 2011
Der Gesetzgeber hat erneut den Anwendungsbereich des § 13b UStG – die Umkehr der Steuerschuldnerschaft – erweitert.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel wurde vor etwa 11 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Was bedeutet das nun konkret?
WICHTIG

Michael Mühlhäuser
Kommanditist Dipl.-Ing. (FH), Steuerberater und landw. Buchstelle Spezialisierung auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe