Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im August 2012
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Der Bundesfinanzhof hatte kürzlich folgenden Fall entschieden: Ein Ehepaar hat über einen Zeitraum von 4 Jahren insgesamt über 1.200 Gegenstände verkauft - dabei handelte es sich um verschiedenste Waren - Briefmarken, Füllfederhalter, Teppiche etc. Das gilt dem Urteil zufolge auch für Privatleute sogar, wenn die Gegenstände ursprünglich zum eigenen Gebrauch angeschafft wurden.
Der Bundesfinanzhof stellte in diesem Fall eine "unternehmerische Tätigkeit" fest. Eine unternehmerische Tätigkeit ist nach Meinung der obersten Steuerrichter immer dann gegeben, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit geschlossen werden könne. Mögliche Kriterien für die Nachhaltigkeit seien dabei unter anderem Dauer und Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte und die Zahl der ausgeführten Umsätze.
Kommanditist Dipl.-Ing. (FH), Steuerberater und landw. Buchstelle Spezialisierung auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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