Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränken

Jahrelang war umstritten, ob die Abgabe von Speisen und Getränken an Imbissständen oder durch einen Partyservice dem ermäßigten Umsatzsteuer oder dem Regelsteuersatz unterliegen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 13 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Welcher Umsatzsteuersatz gilt nun?

Imbissstände

WICHTIG: Bietet der Imbissstandbesitzer seinen Kunden zusätzliches Mobiliar, wie z. B. Tische mit Sitzgelegenheiten an, unterliegt auch die Abgabe von Speisen an Imbissständen dem Regelsteuersatz.

TIPP:

Partyservice

WICHTIG: Die Finanzverwaltung hat zu den Urteilen bisher noch keine Stellung genommen. Die Regelungen sind also noch nicht verbindlich anwendbar. Hier bleibt also abzuwarten.

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