Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im August 2012
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Auf vielfachen Protest aus der Wirtschaft wurde die Übergangsregelung nun nochmals verlängert.
Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 01.06.2012 wurde die Nichtbeanstandungsfrist zur Gelangensbestätigung bis zu einer Änderung des Umsatzsteuerrechtes nochmals verlängert.
Unklar ist, bis wann das Umsatzsteuerrecht angepasst wird. Bis zur Anpassung sind aber weiterhin die Vorschriften der alten Rechtslage anwendbar.
Kommanditist Dipl.-Ing. (FH), Steuerberater und landw. Buchstelle Spezialisierung auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe
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