Neues zur Gelangensbestätigung (1)

In unserer letzten blattgrün-Ausgabe haben wir über die Veränderungen bei den innergemeinschaftlichen Warenlieferungen berichtet.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 13 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Auf vielfachen Protest aus der Wirtschaft wurde die Übergangsregelung nun nochmals verlängert.
Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 01.06.2012 wurde die Nichtbeanstandungsfrist zur Gelangensbestätigung bis zu einer Änderung des Umsatzsteuerrechtes nochmals verlängert.

Unklar ist, bis wann das Umsatzsteuerrecht angepasst wird. Bis zur Anpassung sind aber weiterhin die Vorschriften der alten Rechtslage anwendbar.

 

 

Diese Artikel könnten Sie interessieren
Mindestlohn 2024: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn erfährt 2024 eine Anhebung von über 3 %, die weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und insbesondere Minijobber haben wird. In diesem Beitrag erörtern wir die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.

» Weiterlesen

Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen