Neues zur Gelangensbestätigung (1)
Veröffentlicht im August 2012
In unserer letzten blattgrün-Ausgabe haben wir über die Veränderungen bei den innergemeinschaftlichen Warenlieferungen berichtet.
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Auf vielfachen Protest aus der Wirtschaft wurde die Übergangsregelung nun nochmals verlängert.
Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 01.06.2012 wurde die Nichtbeanstandungsfrist zur Gelangensbestätigung bis zu einer Änderung des Umsatzsteuerrechtes nochmals verlängert.
Unklar ist, bis wann das Umsatzsteuerrecht angepasst wird. Bis zur Anpassung sind aber weiterhin die Vorschriften der alten Rechtslage anwendbar.