Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im März 2011
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Wird Ware aus dem Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union bezogen ist der Empfänger der Ware erwerbssteuerpflichtig - es müssen also 19 % Umsatzsteuer als Erwerbsteuer abgeführt werden. Der Gesetzgeber hat den erwerbssteuerpflichtigen Abnehmerkreis unter bestimmten Voraussetzungen noch erweitert indem er für einen bestimmten Personenkreis eine sogenannte Erwerbsschwelle eingeführt hat.
Danach unterliegen der Erwerbsbesteuerung auch:
Kommanditist Dipl.-Ing. (FH), Steuerberater und landw. Buchstelle Spezialisierung auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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