Erwerbsschwelle
Veröffentlicht im März 2011
Wird Ware aus dem Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union bezogen ist der Empfänger der Ware erwerbssteuerpflichtig – es müssen also 19 % Umsatzsteuer als Erwerbsteuer abgeführt werden.
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Wird Ware aus dem Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union bezogen ist der Empfänger der Ware erwerbssteuerpflichtig - es müssen also 19 % Umsatzsteuer als Erwerbsteuer abgeführt werden. Der Gesetzgeber hat den erwerbssteuerpflichtigen Abnehmerkreis unter bestimmten Voraussetzungen noch erweitert indem er für einen bestimmten Personenkreis eine sogenannte Erwerbsschwelle eingeführt hat.
Danach unterliegen der Erwerbsbesteuerung auch:
12.500 EUR
WICHTIG
Tipp - Nutzung des niedrigeren Steuersatzes
HINWEIS