Die Stromsteuer

Elektrischer Strom unterliegt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland der Stromsteuer.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 12 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Die Stromsteuer fällt auf jede Art von Strom an. Verwaltet wird sie durch die Zollverwaltung, ihr Aufkommen steht dem Bund zu. 

Grundlage für die Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Stromsteuer ist das Stromsteuergesetz und die Stromsteuerdurchführungsverordnung.
Die Stromsteuer bemisst sich nach Megawattstunden (MWh). Der Steuersatz beträgt 20,50 €/MWh. (0,0205 €/kWh).
Die Stromsteuer entsteht immer dann, wenn Strom aus dem Stromnetz entnommen wird. Steuerschuldner ist in der Regel das Versorgungsunternehmen bzw. der Eigenerzeuger.

 

 

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