Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Dezember 2015
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Wer z. B. bei den unter der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachzuweisenden Seminaren zur Fahrerqualifikation schlampt, dem drohen hohe Bußgelder: der Halter des Fahrzeugs wird mit bis zu 20.000 Euro und der Fahrer mit bis zu 500 Euro zur Kasse gebeten. Mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug muss rechnen, wer die Führerscheine der eingesetzten Fahrer nicht ordentlich prüft. Das Gute daran aber ist, diese Strafen sind vermeidbar wenn die folgenden Tipps und Regeln befolgt. Bei der Kontrolle der Führerscheine kommt es heute vor allem auf zwei Dinge an:
Die Begriffe Material und Ausrüstung sind weit auszulegen. In Betracht kommt alles, was zur Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen notwendig ist, also auch der An- und Abtransport von Waren und Geräten, die in einem Betrieb hergestellt oder repariert wurden. So dürfen z. B. Messebauer ihre Messestände an den Einsatzort und natürlich auch wieder zurücktransportieren – immer unter der Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.
Quelle: IHK Magazin 10/2015 Rat & Tat
Kommanditist Dipl.-Ing. (FH), Steuerberater und landw. Buchstelle Spezialisierung auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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