Verbilligte Überlassung von Wohnraum

Bisher war die verbilligte Überlassung von Wohnraum nur dann unproblematisch, wenn die vereinbarte Miete mindestens 75 % der ortsüblichen Miete betragen hat.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 12 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Wurde ein Mietentgelt vereinbart, das zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen Miete lag, musste nachgewiesen werden, dass über einen Zeitraum von in der Regel 30 Jahren ein Gewinn erzielt werden kann. Lag die tatsächliche Miete bei weniger als 56 % der ortsüblichen Miete, so konnten die Kosten nur anteilig geltend gemacht werden.

Ab dem Jahr 2012 gibt es nur noch eine einheitliche Prozentgrenze: Beträgt die tatsächliche Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, dann können die Kosten in vollem Umfang geltend gemacht werden. Liegt die tatsächliche Miete darunter, so können die Kosten nur anteilig zum Abzug gebracht werden.

Wenn Sie Vermieter von Wohnraum sind, überprüfen Sie bitte Ihre Mietverhältnisse und veranlassen gegebenenfalls rechtszeitig eine Anpassung der Miete, um den vollen Kostenabzug nicht zu gefährden.

Diese Artikel könnten Sie interessieren
Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen

Inflationsausgleichsgesetz- weitere Anhebung der geplanten Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld

Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.

» Weiterlesen