Elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011
Veröffentlicht im April 2012
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Einkommensteuererklärungen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Wichtiger Hinweis
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Auch die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für Personengesellschaften und Einzelunternehmer sind ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch einzureichen.