Elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Einkommensteuererklärungen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 12 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Auch die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für Personengesellschaften und Einzelunternehmer sind ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch einzureichen.

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