Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im August 2021
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Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat zu der Frage Stellung genommen, in welcher Höhe eine im Dezember 2013 geleistete Leasingsonderzahlung für einen teils privat und, teils zu unternehmerischen Zwecken genutzten Pkw als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig ist.
Verwendet ein nicht bilanzierungspflichtiger Steuerpflichtiger einen geleasten Pkw für unternehmerische Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen unternehmerischen Nutzung des Pkw nach dem Urteil des Finanzgerichts zu den sofort abziehbaren Betriebsausgaben. Dabei sei bei der Höhe der anteiligen unternehmerischen Nutzung auf eine laufzeitbezogene Betrachtungsweise abzustellen.
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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