Laufzeitbezogene Betrachtungsweise bei Leasingsonderzahlungen

Eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung kann zu der sofort abziehbaren Betriebsausgabe gehören.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 3 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat zu der Frage Stellung genommen, in welcher Höhe eine im Dezember 2013 geleistete Leasingsonderzahlung für einen teils privat und, teils zu unternehmerischen Zwecken genutzten Pkw als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig ist.

Verwendet ein nicht bilanzierungspflichtiger Steuerpflichtiger einen geleasten Pkw für unternehmerische Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen unternehmerischen Nutzung des Pkw nach dem Urteil des Finanzgerichts zu den sofort abziehbaren Betriebsausgaben. Dabei sei bei der Höhe der anteiligen unternehmerischen Nutzung auf eine laufzeitbezogene Betrachtungsweise abzustellen.

 

Unternehmen
Diese Artikel könnten Sie interessieren
Mindestlohn 2024: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn erfährt 2024 eine Anhebung von über 3 %, die weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und insbesondere Minijobber haben wird. In diesem Beitrag erörtern wir die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.

» Weiterlesen

Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen