Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Juni 2021
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Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Damit sich außergewöhnliche Belastungen steuermindernd auswirken, muss die sog. zumutbare Eigenbelastung überschritten werden. Diese ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Das Finanzamt erkennt z.B. Ausgaben für Zahnersatz, Brillen, Kuren oder orthopädische Hilfsmittel an. Auch Kosten für medizinische Masken, die wegen der Corona-Pandemie gekauft wurden, können geltend gemacht werden.
Allerdings muss hier unterschieden werden: Wurden die Masken für den privaten Gebrauch gekauft, zählen die Kosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Wurden die Masken ausschließlich aus beruflichen Gründen gekauft, handelt es sich um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.
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