Umsatzsteuerpauschalierung

Hinsichtlich der Neuregelung/Deckelung der Umsatzsteuerpauschalierung an ist tatsächlich noch im
Jahr 2020 eine Entscheidung gefallen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 4 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Wie wir bereits in der blattgrün Ausgabe Dezember berichtet haben, steht die Neuregelung/Deckelung der Umsatzsteuerpauschalierung an. Hier ist tatsächlich noch im
Jahr 2020 eine Entscheidung gefallen:


Mit dem Jahressteuergesetz am 18.12.2020 wurde die Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UstG auf neue Füße gestellt. Ab dem 01. Januar 2022 darf die Umsatzsteuerpauschalierung nur noch bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 € in Anspruch genommen werden. Wer über dem Betrag liegt muss die Regelbesteuerung anwenden – also seine Umsätze mit 7 bzw. 19 % versteuern und ist im Gegenzug zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Grundsätzlich bleibt es auch mit Deckelung beim Steuersatz von 10,7 %. Künftig muss die Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung jedoch aufgrund der Obergrenze jährlich überprüft werden.
Sprechen Sie uns bei Bedarf an!

Umsatzsteuer
Diese Artikel könnten Sie interessieren
Mindestlohn 2024: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn erfährt 2024 eine Anhebung von über 3 %, die weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und insbesondere Minijobber haben wird. In diesem Beitrag erörtern wir die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.

» Weiterlesen

Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen