Gelangensbestätigung – die letzte!

Eigentlich sollte die Gelangensbestätigung bereits zum 01.01.2012 als Nachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen eingesetzt werden. Sie sollte die bisher bestehenden Regelungen zu den Beleg- und Buchnachweisen ersetzen. Die Gelangensbestätigung sollte die Regelungen vereinfachen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 10 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Die Kernpunkte der „neuen“ Gelangensbestätigung

Speditionsbescheinigung und Rechnungskopie

Erleichterungen zur Gelangensbestätigung

Fehlende Gelangensbestätigung

Praxishinweis

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