Gelangensbestätigung – die letzte!
Veröffentlicht im November 2013
Eigentlich sollte die Gelangensbestätigung bereits zum 01.01.2012 als Nachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen eingesetzt werden. Sie sollte die bisher bestehenden Regelungen zu den Beleg- und Buchnachweisen ersetzen. Die Gelangensbestätigung sollte die Regelungen vereinfachen.
Wichtiger Hinweis
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Die Kernpunkte der „neuen“ Gelangensbestätigung
Speditionsbescheinigung und Rechnungskopie
Erleichterungen zur Gelangensbestätigung
Fehlende Gelangensbestätigung
Praxishinweis