Urlaubsabgeltung

Für langzeiterkrankte Arbeitnehmer wurde nun für die Urlaubsabgeltung Rechtssicherheit geschaffen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 12 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom Juni dieses Jahres eine Abkehr von der Surrogatstheorie verkündet.


Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Ein Arbeitnehmer schied zum 31.12.2008 aus einem Arbeitsverhältnis aus - zu diesem Zeitpunkt standen ihm noch 16 Tage Urlaub zu. Dieser konnte jedoch aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden. Im Januar 2009 verlangte der Arbeitnehmer daraufhin eine Abgeltung der 16 Tage. 

Die Vorinstanzen lehnten dies mit dem Hinweis auf die sogenannte Surrogatstheorie ab. Nach dieser Theorie ist ein Urlaubsabgeltungsanspruch wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses stets davon abhängig - ob der Arbeitnehmer - wäre er nicht ausgeschieden - seinen Erholungsurlaub noch im Beschäftigungsverhältnis hätte nehmen können.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Blick auf die Rechtsprechung der Europäischen Union eine Abkehr von der Surrogatstheorie vorgenommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) argumentiert wie folgt: "An der bisherigen Rechtsprechung könne nicht mehr festgehalten werden - wenn der Arbeitnehmer über den Übertragungszeitraum hinaus arbeitsunfähig ist." Nach Auffassung des BAG unterfällt der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Geldanspruch nicht mehr dem Fristenregime des Bundsurlaubsgesetztes. 

Für die Praxis bedeutet dies, dass ab sofort Urlaubsabgeltungsansprüche allenfalls durch tarif- oder einzelvertragliche Verjährungs- und Ausschlussfristen begrenzt werden. Auch nach Ablauf des Urlaubsjahres stehen den Arbeitnehmern zukünftig Abgeltungsansprüche zu.

 

 

Diese Artikel könnten Sie interessieren
Mindestlohn 2024: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn erfährt 2024 eine Anhebung von über 3 %, die weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und insbesondere Minijobber haben wird. In diesem Beitrag erörtern wir die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.

» Weiterlesen

Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen