Sozialversicherungswerte für 2022 (vorläufig)

Die vorläufigen Sozialversicherungwerte für 2022.

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Rechengrößen / Werte für das Kalenderjahr 2022 Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
Kranken- und Pflegeversicherung – monatlich 4.837,50 4.837,50
Rentenversicherung (allgemein) – monatlich 7.050,00 6.750,00
Arbeitslosenversicherung – monatlich 7.050,00 6.750,00
Geringfügigkeitsgrenze (für "Mini-Jobs")
(Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung auf Antrag) 450,00 450,00
Geringverdienergrenze (für Auszubildende)
(Der Arbeitgeber hat neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen). 325,00 325,00
Sachbezugswerte
Für freie Verpflegung – monatlich 270,00 270,00
Für freie Unterkunft – monatlich 241,00 241,00
Gesamtsachbezugswert (bei Mehrfachbelegung der Räume gelten andere Sätze!) 511,00 511,00
Höchstzuschuss zur KV für PKV-Versicherte
KV mit Anspruch auf Krankengeld 384,58 384,58
Höchstzuschuss zu PV für PKV-Versicherte
– bundeseinheitlich außer Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI 73,77 73,77
Mindestlohn ab 01.01.2022 9,82 / Stunde 9,82 / Stunde
Mindestlohn ab 01.07.2022 10,45 / Stunde 10,45 / Stunde
Beitragssätze Sozialversicherung % %
Krankenversicherung + kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,3%) 14,6 14,6
Pflegeversicherung + 0,35 % für Kinderlose (Arbeitnehmerfinanziert) 3,05 3,05
Rentenversicherung allgemein 18,6 18,6
Arbeitslosenversicherung (noch unsicher, evtl. erst ab 2021) 2,4 2,4
Insolvenzgeldumlage 0,15 0,15
Sozialbeiträge
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