Sozialversicherungswerte für 2021 (vorläufig)

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Rechengrößen / Werte für das Kalenderjahr 2021 Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenzen (BGB)
Kranken- und Pflegeversicherung – monatlich 4.837,50 4.837,50
Rentenversicherung (allgemein) – monatlich 7.100,00 6.700,00
Arbeitslosenversicherung – monatlich 7.100,00 6.700,00
Geringfügigkeitsgrenze (für "Mini-Jobs") (Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung auf Antrag) 450,00 450,00
Geringverdienergrenze (für Auszubildende) (Der Arbeitgeber hat neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen.) 325,00 325,00
Sachbezugswerte
Für freie Verpflegung – monatlich 263,00 263,00
Für freie Unterkunft – monatlich 237,00 237,00
Gesamtsachbezugswert bei Mehrfachbelegung der Räume gelten andere Sätze! 500,00 500,00
Höchstzuschuss zur KV für PKV-Versicherte KV mit Anspruch auf Krankengeld 384,58 384,58
Höchstzuschuss zur PV für PKV-Versicherte - bundeseinheitlich außer Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI 73,77 73,77 (außer Sachsen)
Beitragssätze Sozialversicherung
Krankenversicherung + kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,3%) 14,6 % 14,6 %
Pflegeversicherung + 0,25% für Kinderlose (Arbeitnehmerfinanziert) 3,05 % 3,05 %
Rentenversicherung allgemein 18,6 % 18,6 %
Arbeitslosenversicherung (noch unsicher, evtl. erst ab 2021) 2,4 % 2,4 %
Insolvenzgeldumlage 0,06 % 0,06 %
Mindestlohn Ab 01.01.2021 9,50 € Stunde 9,50 € Stunde
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