Sozialversicherungswerte 2019 (vorläufig)

Wie jedes Jahr wollen wir Sie über die neuen Sozialversicherungswerte informieren.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 6 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Bitte beachten Sie: Die Werte sind noch vorläufig, da noch nicht alle Rechengrößen endgültig feststehen.

Rechengrößen / Werte für das Kalenderjahr 2019 Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Kranken- und Pflegeversicherung – monatlich Rentenversicherung (allgemein) – monatlich Arbeitslosenversicherung – monatlich 4.537,50 6.700,00 6.700,00 4.537,50 6.150,00 6.150,00
Geringfügigkeitsgrenze (für "Mini-Jobs") (Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung auf Antrag) 450,00 450,00
Geringverdienergrenze (für Auszubildende) (Der Arbeitgeber hat neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen.) 325,00 325,00
Sachbezugswerte Für freie Verpflegung – monatlich 251,00 251,00
Für freie Unterkunft – monatlich 231,00 231,00
Gesamtsachbezugswert bei Mehrfachbelegung der Räume gelten andere Sätze! 482,00 482,00
Höchstzuschuss zur KV für PKV-Versicherte KV mit Anspruch auf Krankengeld 353,93 353,93
Höchstzuschuss zur PV für PKV-Versicherte - bundeseinheitlich außer Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI 69,20 69,20
Beitragssätze Sozialversicherung % %
Krankenversicherung + kassenindividuellen Zusatzbeitrag (Arbeitnehmerfinanziert) 14,06 14,06
Pflegeversicherung + 0,25% für Kinderlose (Arbeitnehmerfinanziert) 3,05 3,05
Rentenversicherung allgemein 18,06 18,06
Arbeitslosenversicherung 2,5 2,5
Insolvenzgeldumlage 0,06 0,06
Mindestlohn ab 01.01.2019 9,19 €/ Stunde 9,19 €/ Stunde
Mindestlohn ab 01.01.2020 9, 35 €/ Stunde 9, 35 €/ Stunde
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