Problemfall Kastenwagen

Fahrzeuge mit einer Nutzlast von 2,8t bis 3,5t – sogenannte Kastenwagen – werden gerne wie ein PKW zugelassen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 11 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Dem Grunde nach sind diese Fahrzeuge jedoch als LKW zu betrachten.

Die Zulassung als PKW führt dazu, dass gesetzliche Vorgaben für LKW, wie bspw. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Lenkzeitvorschriften, Fahrtenschreiber nicht zu beachten sind.

Entscheidend für die Klassifizierung eines Fahrzeuges ist jedoch nicht der Eintrag im Fahrzeugschein, sondern die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges. Sofern Fahrzeuge nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern vorgesehen sind, gelten diese als LKW. Damit gelten dann auch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

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