Problemfall Kastenwagen
Veröffentlicht im Mai 2013
Fahrzeuge mit einer Nutzlast von 2,8t bis 3,5t – sogenannte Kastenwagen – werden gerne wie ein PKW zugelassen.
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Dem Grunde nach sind diese Fahrzeuge jedoch als LKW zu betrachten.
Die Zulassung als PKW führt dazu, dass gesetzliche Vorgaben für LKW, wie bspw. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Lenkzeitvorschriften, Fahrtenschreiber nicht zu beachten sind.
Entscheidend für die Klassifizierung eines Fahrzeuges ist jedoch nicht der Eintrag im Fahrzeugschein, sondern die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges. Sofern Fahrzeuge nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern vorgesehen sind, gelten diese als LKW. Damit gelten dann auch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.