Das häusliche Arbeitszimmer in Corona-Zeiten
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer
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Veröffentlicht im Juni 2018
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Gesetzliche Krankenkassen können in ihren Satzungen Prämienzahlungen vorsehen, wenn die versicherte Person einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Krankheitskosten übernimmt (sog. Selbstbehalt). Die deswegen gezahlten Prämien mindern nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg die steuerlich als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.
Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.
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