Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im März 2017
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Das Werkzeuggeld oder so genanntes Motorsägengeld ist nur dann steuer-und sozialversicherungsfrei, wenn das, was der Arbeitgeber auszahlt, den Betrag der Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht übersteigt.
Ein Beispiel: Der Arbeitnehmer hat Werkzeug für 150 € brutto gekauft. Der Arbeitgeber kann dann als Werkzeuggeld maximal 150 € steuer-und sozialversicherungsfrei erstatten. Als Nachweis sollte eine Kopie des Kaufbeleges zu den Lohnakten genommen werden. Bitte achten Sie darauf!
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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