Meldung zur Sozialversicherung – Mini-Jobber
Veröffentlicht im Mai 2011
Um die Meldung zur Sozialversicherung als Arbeitgeber korrekt erstellen zu können, hat der Arbeitgeber unter anderem festzustellen, ob eine versicherungsfreie oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel wurde vor etwa 14 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Zu Beginn der Beschäftigung ist aus diesem Grund eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Zu dieser Beurteilung gehört auch, dass der Arbeitnehmer Auskunft über eventuelle Vorbeschäftigungen oder parallel ausgeübte Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern gibt. Der Arbeitgeber hat die für eine evtl. bestehende Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben über den Beschäftigten zu den Lohnunterlagen zu nehmen.
Bitte beachten Sie:
Seit dem 01.01.2011 gehört hierzu zwingend eine Erklärung des kurzfristig Beschäftigten über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr bzw. eine Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten, über weitere Beschäftigungen.