Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Mai 2014
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Aktuell laufen die Verbandsanhörungen zu den geplanten Umsetzungen. Die politische Umsetzung soll dann – nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer – im Herbst 2014 erfolgen. Die Neuregelungen sollen zum 01.01.2015 in Kraft treten.
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