Keine Grundrente für Landwirte
Die Grundrente ist seit längerem in aller Munde. Im November hat sich die große Koalition dann auf Eckpunkte geeinigt und die Grundrente soll ab 2021 ausbezahlt werden.
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Veröffentlicht im Mai 2019
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Wesentlicher Bestandteil des Arbeitslohns war die Möglichkeit, den für die Kurierfahrten eingesetzten Pkw auch privat fahren zu dürfen. Die private Nutzungs-möglichkeit ermittelte der Einzelhändler anhand der 1% Regelung und zahlte den Differenzbetrag zum Gesamtvergütungsanspruch von 15 € monatlich aus. Das Finanzamt erkannte das Arbeitsverhältnis nicht an.
Das bestätigte der Bundesfinanzhof. Typischerweise wird ein Arbeitgeber einem Arbeit-nehmer einen Firmenwagen nur dann zur uneingeschränkten Privatnutzung überlassen, wenn sich nach überschlägiger Kalkulation sein Aufwand zuzüglich des Barlohns als angemessene Gegenleistung für die Arbeitskraft darstellt. Bei hohem Gehalt wirkt sich die Privatnutzung des Fahrzeugs nur verhältnismäßig gering aus. Bei einem Minijob hingegen wird die Vergütung im Wesentlichen von der Privatnutzung bestimmt.
Hinweis:
Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass es möglich ist, eine Kilometerbegrenzung oder eine Zuzahlung für Privatfahrten oberhalb eines bestimmten Kilometerlimits zu vereinbaren. Steht der Gesamtaufwand des Arbeitgebers dann in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Arbeitsleistung, kann das Ehepartner-Arbeitsverhältnis anzuerkennen sein.
Die Grundrente ist seit längerem in aller Munde. Im November hat sich die große Koalition dann auf Eckpunkte geeinigt und die Grundrente soll ab 2021 ausbezahlt werden.
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