Dienstfahrrad statt Dienstwagen
Veröffentlicht im September 2014
Das Dienstfahrrad erlebt derzeit einen regelrechten Boom. Bereits seit 2012 sind „Dienstfahrräder“ dem Dienstwagen gleichgestellt.
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Das Dienstfahrrad erlebt derzeit einen regelrechten Boom. Bereits seit 2012 sind „Dienstfahrräder“ dem Dienstwagen gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Dienstfahrräder den Arbeitnehmern zur privaten Nutzung überlassen werden können. Niemand muss im Übrigen zwischen Dienstwagen und Dienstfahrrad wählen. Unterstützt der Arbeitgeber beide Formen kann das Dienstfahrrad neben dem Dienstwagen überlassen werden.
Das Dienstfahrrad ist wie der Dienstwagen mit 1% des Bruttolistenneupreises als geldwerter Vorteil zu versteuern. Daneben ist wie beim Auto auch die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03 € pro gefahrenen Kilometer zu versteuern.
Größere Fahrradhersteller und Unternehmen nutzen beim Dienstfahrrad folgenden Trick: Es werden Leasingrahmenbedingungen zwischen Fahrradhersteller und Unternehmen verhandelt – die Mitarbeiter können sich ein Fahrrad aussuchen und bekommen die Leasingraten vom Gehalt abgezogen und versteuern den Bruttolistenneupreis des Fahrrades.
In konkreten Zahlen funktioniert das so: Das ausgesuchte Rad kostet 1.000 €. Der Arbeitnehmer verdient brutto monatlich 2.500 €. Für Leasingrate und Versicherung werden monatlich 32,50 € fällig. Diese werden dem Arbeitnehmer von seinem Gehalt abgezogen: ihm verbleiben also als zu versteuerndes Gehalt noch 2.467,50 € plus 10 € geldwerter Vorteil – er hat also anstatt 2.500 € nur noch 2.477,50 € zu versteuern. Darauf zahlt er rund 11 € weniger Steuern und Sozialabgaben. Das Radleasing kostet den Arbeitnehmer also nur 21,50 € - das Fahrrad kostet also bezogen auf die Leasingzeit nur 774 €.