Die Lohnsteuerkarte 2010

In den letzten Tagen des Jahres 2009 haben
die meisten von Ihnen die Lohnsteuerkarte
für das Jahr 2010 zugesandt bekommen.
Seit fast 90 Jahren gibt es nun die Lohnsteuerkarten
– im Regelfall in den Farben
Rot, Gelb, Grün und Orange im Wechsel.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 15 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Die Karte für das Jahr 2010 ist gelb. Das Besondere an der Lohnsteuerkarte 2010 ist jedoch, dass sie die letzte Lohnsteuerkarte auf Papier sein wird. Ab 2011 wird die farbige Pappe durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt durch ELStAM. ELStAM steht für "elektronische Lohnsteuerabzugs-merkmale" - dadurch wird die Lohnsteuerkarte auf Papier überflüssig.

In einer beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelten Datenbank werden zukünftig alle Daten, die zur Ermittlung der Lohnsteuer relevant sind gesammelt und den Arbeitgebern entsprechend zur Verfügung gestellt. Damit soll die Kommunikation zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Finanzamt beschleunigt werden.  Die Einführung von ELStAM erfolgt stufenweise. Das bedeutet, dass die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein wird als gewohnt - sie ist auch noch für das Jahr 2011 anwendbar.

Arbeitgeberbehalten die Karte also ein Jahr länger. Wer den Arbeitsplatz wechselt nimmt die Karte auch in 2011 einfach mit. Ab dem Jahr 2012 ist dann alleine die Finanzverwaltung für die Verwaltung der Lohnsteuer Abzugs-Merkmale zuständig. Sie übermittelt dann den Arbeitgebern die für die Lohnabrechnung notwendigen Daten.

Die Arbeitnehmer übergeben den Arbeitgebern dann lediglich noch die steuerliche Identifikationsnummer sowie ihr Geburtsdatum. Die sonstigen für die Lohnberechnung notwendigen Daten werden direkt vom Bundeszentralamt für Steuern an den Arbeitgeber übermittelt.
Das bedeutet auch, dass zukünftig bei Änderungen die die Lohnsteuerkarte
betreffen - wie z. B. Heirat oder die Geburt eines Kindes - nicht mehr die Gemeinde
zuständig ist, sondern ebenfalls das Finanzamt.

Die Abschaffung der Lohnsteuerkarte hat im Übrigen keine Auswirkungen auf Ihre
Einkommensteuererklärung.

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