Das häusliche Arbeitszimmer in Corona-Zeiten
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer
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Veröffentlicht im Mai 2013
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Das bedeutet, dass für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Kosten für Sonderausstattungen inklusive Umsatzsteuer anzusetzen sind. Diese Regelung gilt auch dann, wenn für Gebrauchtfahrzeuge ein wesentlich geringerer Betrag bezahlt wird.
Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass gegen die 1 %-Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden. An die Führung des Fahrtenbuches stellt der Gesetzgeber jedoch hohe formale Anforderungen.
Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an!
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