Familienkasse verlangt ab 2016 zwei Identifikationsnummern

Im Jahr 2007 ist eine Identifikationsnummer (IdNr) eingeführt worden, die inzwischen bei den meisten steuerlichen Angelegenheiten natürlicher Personen von der Finanzverwaltung genutzt wird. Ab 2016 ist diese IdNr. auch wichtig für den Bezug von Kindergeld.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 9 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Um zu verhindern, dass mehrere Personen gleichzeitig Kindergeld für ein Kind beziehen, müssen Kindergeldberechtigte ihre eigene IdNr. und die des Kindes/der Kinder der zuständigen Familienkasse mitteilen.
 
Hinweis:
 
Es bietet sich an, die entsprechenden IdNrn den Familienkassen schon vor dem 1.1.2016 mitzuteilen, damit die Kindergeldzahlungen nicht eingestellt werden. Falls die eigene IdNr und/oder die des Kindes/der Kinder nicht bekannt sind, kann man diese über ein Eingabeformular unter www.bzst.de erneut anfordern. Bei fehlendem Internetzugang geht dies auch telefonisch über die Hotline 0228 - 4081240. Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen.

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