Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Dezember 2015
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Um zu verhindern, dass mehrere Personen gleichzeitig Kindergeld für ein Kind beziehen, müssen Kindergeldberechtigte ihre eigene IdNr. und die des Kindes/der Kinder der zuständigen Familienkasse mitteilen.
Hinweis:
Es bietet sich an, die entsprechenden IdNrn den Familienkassen schon vor dem 1.1.2016 mitzuteilen, damit die Kindergeldzahlungen nicht eingestellt werden. Falls die eigene IdNr und/oder die des Kindes/der Kinder nicht bekannt sind, kann man diese über ein Eingabeformular unter www.bzst.de erneut anfordern. Bei fehlendem Internetzugang geht dies auch telefonisch über die Hotline 0228 - 4081240. Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen.
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