Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Juni 2022
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 17.03.2022 ein "Schreiben" zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.
Das BMF hat Billigkeitsregelungen zu folgenden Punkten erlassen:
Die Aufzählung erläutert lediglich in Stichworten. Das Schreiben erläutert die genannten Punkte ausführlich.
Das BMF hat zudem am 01.04.2022 zwei weitere Erlasse zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine veröffentlicht.
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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