Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres

Betreuungskosten für ein Haustier sind als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig!

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Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Düsseldorf kürzlich entschieden, dass Betreuungskosten für ein Haustier als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Kläger halten eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit beauftragten sie eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die ihnen pro Tag 12 €, im Streitjahr 2012 insgesamt 302,90 €, in Rechnung stellte. Die Rechnungen beglichen die Kläger per Überweisung. Mit der Einkommensteuererklärung beantragten sie eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Das Finanzamt lehnte dies unter Verweis auf die einschlägige Regelung ab.

<em>Das Finanzgericht Düsseldorf führte dazu aus:</em>

Die Versorgung von Haustieren hat einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters und wird deshalb von der Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst.

Das FG Düsseldorf hat die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.

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