Sonderzahlungen steuerfrei möglich

Steuerfreie Sonderzahlungen oder als Sachleistungen für Angestellte im Jahr 2020 möglich.

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Die Bundesregierung will den Beschäftigten eine Anerkennung in der Corona-Krise zukommen lassen.

Aus diesem Grund werden Sonderzahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 € je Mitarbeiter im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.

Die Beihilfe kann steuerfrei ausgezahlt oder als Sachleistung gewährt werden. Die Sonderzahlung muss zwischen dem 01. März und dem 31. Dezember fließen und muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die Beihilfe bleibt auch sozialversicherungsfrei.

Eine Beschränkung auf einige Branchen wurde nicht umgesetzt.

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