Finanzierungshilfen

Um die Folgen der Corona Krise abzumildern sind zahlreiche Sofort-Programme aufgesetzt worden. Ein kurzer Überblick über die wesentlichen Programme.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 5 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt:

Nähere Informationen haben wir auf einer eigenen Seite dafür bereitgestellt.

KfW Corona Sonderprogramm

Die Zugangsbedingungen und Konditionen für die bestehenden Förderprogramme Unternehmerkredit, Kredit für Wachstum und ERP Gründerkredit werden verbessert und wesentlich vereinfacht.

Für Bestandsunternehmen, die bereits mehr als fünf Jahre am Markt sind, ist hier vor allem der KfW-Unternehmerkredit relevant. Im Rahmen dieses Programms übernimmt die KfW die Risiken (Haftungsfreistellung) für die durchleitenden Finanzierungspartner von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis zu einem Kreditvolumen von EUR 200.000.000.

Daneben werden aber auch Maßnahmen für junge Unternehmen (ERP Programm) und die Auflegung eines Sonderprogramms für kleinere und mittlere Unternehmen vorgesehen. Aktuell steht noch die Genehmigung der Programme durch die EU-Kommission aus.

 

Bürgschaftsprogramme der Länder

Neben den Bürgschafts- und Förderprogrammen der KfW können auch die entsprechenden Bürgschaftsprogramme der Länder nutzbar sein und sollen weiter nutzbar gemacht werden. Dabei sollen vor allem auch die Kredite der Hausbanken eines Unternehmens abgesichert werden. Eine Landesbürgschaft kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein Kreditbedarf von mindestens EUR 2.500.000 (bei Sanierungen auch geringer) abgesichert werden soll (maximal in der Praxis bis zu einem Betrag von EUR 50.000.000 bis EUR 100.000.000), wobei durch Ausfallbürgschaften in der Regel 80 Prozent des Kreditvolumens abgesichert werden können. Die Programme können in den einzelnen Bundesländern variieren, die zuständigen Ansprechpartner ebenfalls; in der Regel sind dies die zuständigen Ministerien oder die Förder- bzw. Bürgschaftsbanken der Länder als Mandatare. Daneben kommt auch die Kombination von Bundes- und Landesbürgschaften in Betracht.

Auch die Landeskreditbank Baden-Württemberg bietet Unterstützung bei abflauender Konjunktur und in Krisensituationen: l-bank.de

Aufstockung der Programme der L-Bank und der Bürgschaftsbank

Die Bürgschaftsquote für Unternehmen die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, kann auf bis zu 80% erhöht werden. Daneben wurde der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften auf eine Milliarde verfünffacht. Um in der Krise schnellere Entscheidungen zu ermöglichen, wurde als Sofortmaßnahme beschlossen, dass die Bürgschaftsbank künftig Bürgschaften bis zu 250.000 € in eigener Kompetenz entscheiden kann. Ebenfalls wurde der Bürgschaftsrahmen erweitert. Die Bürgschaftsbank kann sich zukünftig bis zu einer Summe von 2,5 Mio. € verbürgen.

 

Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Es wird ein Beteiligungsfond für kleinere und mittlere Unternehmen eingerichtet. Er ist mit einer Milliarde Euro ausgestattet und soll das Eigenkapital von gesunden, aber durch die Krise in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen stärken. Dieser Fonds ist allerdings auf Unternehmen begrenzt, die eine Schlüsselfunktion inne haben.

 

Ankündigung einer „Corona Response Initiative“ im Umfang von 37 Milliarden Euro.

Der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigte Fond im Rahmen der „Corona Response Investment Initiative“ wurde am 18. März ohne Änderungen vom Rat angenommen und muss in den nächsten Tagen (von allen Institutionen) verabschiedet werden. Der Fond soll 37 Milliarden Euro umfassen: offizielle Pressemitteilung (englisch). Er soll die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Krise abdämpfen und unter anderem kleinere Unternehmen, den Arbeitsmarkt und die Gesundheitssysteme unterstützen. Finanziert werden soll der Fonds nach von der Leyens Angaben aus nicht von den Mitgliedstaaten verwendeten Struktur- und Regionalhilfen.

 

Weiterführende Informationen

 

 

covid19 Coronakrise Finanzierung
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