Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Oktober 2014
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Über das Programm Altersgerecht Umbauen können folgende Baumaßnahmen gefördert werden:
Gefördert werden private Eigentümer von eigengenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen; Wohnungseigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und Mieter.
Für Einzelmaßnahmen können 8% der förderfähigen Investitionssumme bis max. 4.000 € pro Wohneinheit bezuschusst werden. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ können 10% der Maßnahme bis max. 5.000 € bezuschusst werden.
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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