KfW-Mittel für Altersgerecht Umbauen wieder verfügbar

Das Programm Altersgerecht Umbauen steht seit dem 01. Oktober 2014 wieder mit einer Zuschussvariante zur Verfügung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat erneut Mittel zur Verfügung gestellt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 10 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Was und wer wird gefördert?

Über das Programm Altersgerecht Umbauen können folgende Baumaßnahmen gefördert werden:

Gefördert werden private Eigentümer von eigengenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen; Wohnungseigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und Mieter.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Für Einzelmaßnahmen können 8% der förderfähigen Investitionssumme bis max. 4.000 € pro Wohneinheit bezuschusst werden. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ können 10% der Maßnahme bis max. 5.000 € bezuschusst werden.

 

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