Als Steuerberatungsgesellschaft  ist für Mayer & Kollegen die erste und oberste Verpflichtung, die optimale Gestaltung aller steuerlich relevanten Bereiche zu planen, zu empfehlen und in der Umsetzung zu begleiten.

Von der Beratung bei der Rechtsformwahl über die Gestaltung von Verträgen mit nahen Angehörigen, von Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen bis zu Nachfolgevereinbarungen werden Sie von den Steuer-Experten der Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft unterstützt.

Das enge Zusammenwirken mit spezialisierten Rechtsanwälten, Beratern und Notaren gewährleistet beste Ergebnisse bei klaren und strukturierten Abläufen.

 

Steuerplanung und Restrukturierungsberatung

Eine gute Planung der Steuerbelastung bezieht nicht einfach nur rein steuerliche Kriterien mit ein, sondern berücksichtigt zusätzlich alle einflussnehmenden  Faktoren des gesamten wirtschaftlichen Wirkens des Unternehmens und der Unternehmer, der Gesellschafter und der Familien.

Nur um Steuern zu sparen müssen nicht immer alle Anstrengungen unternommen werden. Dennoch ist eine erstklassige Planung unverzichtbar um die Auswirkungen von Veränderungen vorherzusehen.

Die Steuerplanung reduziert also nicht nur die Gefahr einzelner, nicht vorhergesehener Steuerbelastungen (wie z.B. Nachzahlungen), sondern optimiert die Steuerbelastung des Unternehmens und der Unternehmer  - oft lässt sich der Steueraufwand dadurch sogar senken.

Im Wandel und in Krisen sind stets große Chancen und oft auch nicht zu unterschätzende Risiken verborgen. Mit einer individuellen Restrukturierungsberatung entwickelt das Spezialisten-Team von Mayer & Kollegen stets Lösungen, wie die diese Risiken minimiert und die Chancen genutzt werden können.

In vielen Fällen kann eine aus steuerlichen Gründen vorgenommene Restrukturierung sehr erfolgreich sein. Ob das auch auf Sie und Ihr Unternehmen und Vermögen zutrifft, finden Sie die Berater der Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft heraus.

 

Internationales Steuerrecht und Rechnungslegung

Auch vor einem regionalen mittelständischen Unternehmen - ganz gleich welcher Branche machen die Regelungen zum internationalen Steuerrecht und zur internationalen Rechnungslegung nicht mehr halt. So ist es heute auch beispielsweise für den schwäbischen Mittelstand ausgesprochen hilfreich, kompetente Berater mit entsprechender Expertise zur Seite zu haben.

Im Rahmen des internationalen Steuerrechts liegt der Tätigkeitsschwerpunkt der Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft in der Vermeidung von Doppelbesteuerungen. Die meisten Staaten legen ihrer Besteuerung das Welteinkommensprinzip sowie das Territorialitätsprinzip zugrunde. Vor diesem Hintergrund ergeben sich bei der Erwerbstätigkeit im Ausland und bei im Ausland befindlichen Vermögen oft Fragen zur Doppelbesteuerung bzw. wie diese zu vermeiden ist. Gute Beratung kann Ihnen dabei helfen, eine Menge Geld zu sparen - vom reduzierten Aufwand ganz abgesehen.

Bereits heute stellen viele börsennotierte Gesellschaften - zunehmend aber auch Mittelständler sowie spezialisierte kleine Unternehmen - neben dem Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch zusätzliche Jahresabschlüsse nach IFRS (IFRS= International Financial Reporting Standards) auf. Durch die zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Bilanzrechtsreform hat der Gesetzgeber die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sehr weitgehend diesen internationalen Rechnungslegungsstandards angeglichen. Mayer & Kollegen erstellt neben handelsrechtlichen Abschlüssen auch qualifizierte Jahresabschlüsse nach IFRS.

 

Prüfung umsatzsteuerlicher Sachverhalte

Regulärer Steuersatz, ermäßigter Steuersatz, steuerfreie Lieferungen und Leistungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen, Drittlandslieferungen: Die Komplexität im Umsatzsteuerrecht stellt sich vielfältig dar. Nicht nur die Frage nach dem richtigen Steuersatz kann in vielen Fällen recht schwierig zu beantworten sein - besonders die formellen Anforderungen, die mit dem Umsatzsteuergesetz in Zusammenhang stehen, wachsen stetig.

Die Fachleute von Mayer & Kollegen stehen Ihnen mit ihrem umfangreichem Wissen und ihrer ganzen Erfahrung zur Verfügung und helfen damit, so manchen Fallstrick zu umgehen.

 

Unternehmensnachfolge

Die Frage der Unternehmensnachfolge ist für viele Unternehmer scheinbar ein Tabuthema. So kommt es, dass selbst wirtschaftlich gesunde mittelständische Unternehmen vielfach aufgelöst und liquidiert werden müssen, weil die Unternehmensnachfolge nicht rechtzeitig geregelt bzw. eingeleitet wurde. Viel schlimmer ist oft, dass Fehler bei der Umsetzung der Unternehmensnachfolge das Aus für viele Unternehmen bedeuten. Auch ein plötzlicher Unfall, überraschende Krankheit oder gar ein unerwarteter Tod führen bei fehlender Vorsorge oft unvermittelt in eine existenzielle Krise.

Für beide Seiten - sowohl für die Übernehmerin bzw. den Übernehmer als auch den abgebenden Unternehmer ist der Übergang ein schwieriger Prozess. Eine gute Kommunikation ist dabei -neben optimaler Vorbereitung - der Schlüssel zum Erfolg.

Neben der Einkommens- und umsatzsteuerrechtlichen Gestaltung steht bei einer Unternehmensnachfolge - insbesondere bei familiärer Verbindung - natürlich die Gestaltung der Erb- oder Schenkungssteuer im Zentrum der Planungen.

 

Erbschaftssteuerplanung im Zusammenhang mit vorweggenommener Erbfolge

Ein bewährtes Instrument um die erb- bzw. schenkungssteuerliche Belastung bei einer Unternehmensnachfolge im familiären Umfeld so gering wie möglich zu halten, ist die vorweggenommene Erbfolge. Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die Erben gegen entsprechende Versorgungsleistungen übertragen. Dabei sind nicht nur vertragsrechtliche und familiäre Aspekte zu beachten, sondern auch die korrekte steuerliche Umsetzung.

Bei der richtigen Ausgestaltung der vorweggenommenen Erbfolge stehen Ihnen die Steuer-Experten der Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mit Rat und Tat zur Seite.