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Einkommensteuer

Das häusliche Arbeitszimmer in Corona-Zeiten

Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer

Energiepreispauschale für Unternehmer

Die Energiepreispauschale (EPP) wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen und soll starke Belastungen aufgrund gestiegener Energiepreise abmildern.

Abzug der beim Tod noch nicht verbrauchten Erhaltungsaufwendungen



Erschließung einer öffentlichen Straße begünstigte Handwerkerleistung?

Die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, etwa öffentlichem Grund erbracht werden, können begünstigt sein.

Rentenzahlungen aus einem vor 2005 abgeschlossenen begünstigten Versicherungsvertrag

Die Versicherungsleistung bestehe im Streitfall in der Zahlung einer lebenslangen Rente unter der Bedingung, dass der Kläger den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erreiche.

Keine Grundrente für Landwirte

Die Grundrente ist seit längerem in aller Munde. Im November hat sich die große Koalition dann auf Eckpunkte geeinigt und die Grundrente soll ab 2021 ausbezahlt werden.

Spenden bis 200 Euro auch ohne Quittung Sonderausgaben

Zu steuerbegünstigten Organisation gehören Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Mieterkaution zunächst keine steuerpflichtige Einnahme

Wenn die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten wird, weil der Mieter z. B. in der Wohnung Schäden hinterlassen hat, ist die Kaution als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln.

Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen

Bei Mietwohnungen kann die Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten abgezogen werden. Anders verhält es sich, wenn mit diesen Beträgen Investitionen finanziert werden, die zu Herstellungskosten führen.

Steueridentifikationsnummer gewinnt an Bedeutung durch Registermodernisierungsgesetz

Die Steuer-Identifikationsnummer soll zu einer Art Bürgernummer werden, die einer Behörde den einfachen Zugriff auf bereits vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde ermöglicht.

Freigrenze für Sachbezüge und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge wird angehoben.

WEG: Auch während der Corona-Pandemie sind „Geisterversammlungen“ nicht rechtmäßig

Beschlüsse, die nur in Anwesenheit des Verwalters und maximal einer weiteren Person gefasst werden, sind nichtig.

Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impfzentren

Freiwillige Helfer können nun vom Übungsleiter oder vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.

Kurzarbeit: Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung

Das Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei.

Kinderbetreuungskosten: Kein Abzug steuerfrei gezahlter Zuschüsse

Im vorliegenden Fall waren die Kläger in Höhe des Arbeitgeberzuschusses nicht wirtschaftlich belastet, sodass ihnen keine Aufwendungen entstanden sind.

Kosten für Abonnement einer Tageszeitung nicht abzugsfähig

Aufwendungen der privaten Lebensführung sind keine Werbekosten.

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Unwetterschäden

Ergänzend zu den Katastrophenerlassen der betroffenen Bundesländer, haben sich Bund und Länder in Sondersitzungen auf weitere Erleichterungen geeinigt

Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

Der Gewinn aus der Veräußerung einer selbst genutzten Immobilie wird bereits nach einer sehr kurzen Haltedauer von der Einkommensteuer freigestellt.

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 Prozent ab 2014 verfassungswidrig



Spenden anlässlich der Hochwasserkatastrophe: Erleichterter Nachweis

Vorgaben bei Spenden in das Hochwassergebiet.

Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert

Die Abgabefrist für Steuererklärungen 2021 wurde auf den 1. November 2021 verlängert.

Kontakt
Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart

Telefon 0711 / 38 07 90-0
Telefax 0711 / 38 07 90-10

info@mayer-und-kollegen.de

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