Das Einstellen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ist von rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen begleitet. Nicht immer ist es gleich der schlimmste Fall - die Insolvenz - aus dessen Grund ein Unternehmen liquidiert wird. Sehr oft erfolgt die Liquidation nicht nur von langer Hand geplant, sondern auch aus gutem Grund.

Eine geplante Liquidation findet immer dann statt, wenn die Eigentümer bzw. die Gesellschafter des Unternehmens beschließen, die Geschäftstätigkeit nicht länger fortzuführen und das Unternehmen aufzulösen. Dafür gibt es eine Menge Gründe. Sehr oft kann beispielsweise kein Nachfolger gefunden werden. In vielen Fällen geht der Liquidation auch ein lohnender Asset-Deal voraus - oder das Unternehmen war von vorneherein nur auf einen bestimmte Zeit angelegt. In enger Abstimmung mit Ihnen erstellt das Team von Mayer & Kollegen einen Plan zur optimalen Vorgehensweise und erstellt alle notwendigen Erklärungen und die Schlussbilanz.

Die ungeplante Liquidation ergibt sich zumeist, wenn aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde. Sofern sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens herausstellt, dass eine Fortführung des Geschäftsbetriebs nicht möglich ist, steht am Ende des Insolvenzverfahrens die Liquidation. Die erfahrenen Spezialisten der Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft arbeiten in diesem Fall eng mit dem jeweiligen Insolvenzverwalter zusammen, um die notwendigen Bilanzen und Steuererklärungen zu erstellen.