Ende des deutschen Branntweinmonopols
Veröffentlicht im August 2010
Nach knapp 100 Jahren soll das deutsche Branntweinmonopol im Jahr 2017 nun endgültig fallen. 1918 wurde es ins Leben gerufen um die deutsche Branntweinproduktion besser beaufsichtigen zu können.
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Bis ins Jahr 1976 hinein war der deutsche Branntweinmarkt so vor ausländischer Konkurrenz geschützt. 1976 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das deutsche Branntweinmonopol nicht mit dem EURecht vereinbar ist - und leitete damit das Ende des deutschen Branntweinmonopols ein.
Fortan subventioniert der deutsche Staat die kleinen und mittelständischen Brennereien.
Nun, die deutsche Bundesmonopolverwaltung für Branntweine kauft den Brennereien den produzierten Alkohol zu einem Preis überhalb des Marktpreises ab. Nach der Reinigung und Aufbereitung verkauft die Bundesmonopolverwaltung den Alkohol dann zum Marktpreis weiter. Die Bundesmonopolverwaltung verteilt jährlich ca. 550.000 Hektoliter Alkohol auf diesem Wege im Markt. Dies sind ca. 12 % des europäischen Marktes. Der Alkohol wird zu ca. 50 % von der Industrie zur Herstellung von Pharmazeutika und Kosmetik abgenommen, die andere Hälfte wandert in die Getränkeindustrie.
Dieser Förderweg ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Die deutsche Bundesregierung hatte jahrelang eine Ausnahmegenehmigung der EU, um kleine deutsche Brennereien zu schützen.
Anfang Juli kündigte die EU-Kommission nun an, dass sie das deutsche Branntweinmonopol nicht länger akzeptieren will.
Für die Brennereien die Getreide und Kartoffeln verarbeiten soll das deutsche Branntweinmonopol nach dem Willen der EU bereits 2013 auslaufen. Für Kleinstbrennereien soll das Monopol vier Jahre später - also Ende 2017 enden.
Zuletzt flossen nach Angaben der EU-Kommission jährlich rund 80 Millionen Euro an die Staatskasse und die Brennereien.
Die Bundesregierung setzt darauf, dass sich Besitzer von Brennereien bis dahin umstellen und ihren Alkohol dann selbst vermarkten.
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