Gutscheine und Umsatzsteuersenkung
Wir haben bereits in einer vorangegangenen Blattgrün-Ausgabe darauf hingewiesen, dass sich bei der Erstellung von Gutscheinen nur noch nach Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterscheiden dürfen.
» Weiterlesen
Veröffentlicht im August 2017
Dieser Artikel wurde vor etwa 4 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Die Versicherungsbeiträge wurden als Betriebsausgaben gebucht. Aufgrund eines krankheits-bedingten Arbeitsausfalls des Geschäftsführers erhielt die GmbH Versicherungsleistungen von 34.200 € ausgezahlt, die sich nicht als betriebliche Einnahme, sondern als nicht steuer-bare verdeckte Einlage des Gesellschafters deklarierte. Das Finanzgericht Köln entschied aber, dass es sich um eine betriebliche Einnahme handelt, weil nur die GmbH als Versicherungsnehmerin Anrecht auf die Versicherungsleistung hatte.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind Aufwendungen für Versicherungen, die das persönliche Krankheitsrisiko der Unternehmer absichern, keine Betriebsausgaben. Versicherungsleistungen sind entsprechend auch keine Betriebseinnahmen.
Wir haben bereits in einer vorangegangenen Blattgrün-Ausgabe darauf hingewiesen, dass sich bei der Erstellung von Gutscheinen nur noch nach Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterscheiden dürfen.
» Weiterlesen
Die Corona-Pandemie und Ihre Auswirkungen werden uns noch weit bis in das nächste Jahr begleiten. Die Entwicklungen bleiben weiterhin dynamisch und wir halten Sie auf dem Laufenden.
» Weiterlesen
Der Bundefinanzhof hat mit Beschluss vom 04.12.2019 V R 31/18 sich wie folgt geäußert.
» Weiterlesen