Änderungen bei der Stromsteuer ab 2011
Veröffentlicht im Oktober 2012
Bis Ende 2010 wurde die Stromsteuer nach Vorlage eines Erlaubnisscheins bereits durch den Stromlieferanten ermäßigt. Seit 2011 berechnet der Stromlieferant auf jeden Fall die Stromsteuer an den Endkunden weiter.
Wichtiger Hinweis
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Entlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG
WICHTIG: Der Ermäßigungsantrag für das Jahr 2011 ist bis zum 31.12.2012 zu stellen!

Michael Mühlhäuser
Kommanditist Dipl.-Ing. (FH), Steuerberater und landw. Buchstelle Spezialisierung auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe