44 € Grenze und Überlassung für mehrere Monate

Dem Urteil des sächsischen Finanzgerichtes lag folgender Urteilsfall zu Grunde:

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Ein Arbeitgeber wandte seinen Mitarbeitern einmal im Jahr 8 44 €-Tankgutscheine zu – bei der einmaligen Übergabe aller 8 Gutscheine wies der Arbeitgeber seine Mitarbeiter darauf hin, dass Sie pro Monat nur einen Tankgutschein einlösen dürfen und dass die Tank-quittungen später zur Kontrolle vorzulegen sind.

Knackpunkt bei der Anwendung der 44 € Freigrenze ist ja, dass diese nur einmal monatlich zugewendet werden darf.

Der Arbeitgeber ging davon aus, dass die Vorteile aus den Tankgutscheinen erst dann zu-fließen, wenn die Mitarbeiter tatsächlich tanken – und hat dementsprechend die Anwendung der 44 € Grenze für legitim gehalten. Das Finanzamt ging demgegenüber davon aus, dass die Gutscheine zusammengeballt im Monat der Übergabe geflossen waren und verneinte dementsprechend die Anwendung der 44 € Freigrenze.



Wie hat das Finanzgericht entschieden?

Das Finanzgericht hat sich der Meinung des Finanzamtes angeschlossen. Die Begründung lautete wie folgt:

Über Gutscheine kann der Arbeitnehmer bereits bei Hingabe verfügen – ohne dass der Arbeitgeber noch Einflussmöglichkeiten hat. Die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Gutschein werde nicht dadurch beschränkt, dass der Arbeitgeber den Hinweis gibt, dass nur ein Gutschein pro Monat eingelöst werden darf.





Wie steht die Finanzverwaltung dazu?

Die Finanzverwaltung geht grundsätzlich davon aus, dass mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung und der Übergabe des Gutscheines der Arbeitgeber alles getan hat, um dem Arbeitnehmer den Vorteil zu verschaffen. Der Zufluss des Gutscheines erfolgt daher im Zeit-punkt der Übergabe. Wann der Arbeitnehmer tatsächlich tankt und den Gutschein einlöst ist für die Zuflussfrage nicht entscheidend.



Wir bitten um Beachtung.

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