
Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft KG nach § 4 e Bundesdatenschutzgesetz
Angaben zur verantwortlichen Stelle (§ 4 e Satz 1 Nr. 1-3 BDSG)
| 1. Name | Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft KG |
| 2. Persönlich haftender Gesellschafter | Ing. agr. grad., Steuerberater, vereidigter Buchprüfer Bertram Mayer |
| 3. Kommanditisten | Steuerberaterin, Dipl.-Vw. (FH) Christine Mayer-Stöcker Steuerberater, Dipl.-Ing. (FH) Michael Mühlhäuser |
| 4. Leiterin der Datenverarbeitung | Dipl.-Ing. (FH) Sylvia Schmid |
| 5. Datenschutzbeauftragter | Steuerberater, Dipl.-Ing. (FH) Markus Winkler |
| 6. Anschrift |
Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft KG Telefon 0711/380790-0 |
Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§
4 e Satz 1 Nr. 4.8
BDSG)
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7. Zweckbestimmungen oder Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Steuerberatende und/oder wirtschaftsprüfende Tätigkeiten mit
Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und ggf. Übermittlung von
personenbezogenen Daten zum Zweck der Erstellung von
Finanzbuchhaltungen, Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen,
Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Teilnahme an/Beratung im
Zusammenhang mit Betriebsprüfungen, Beratung in steuerlichen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten, Abschlussprüfungen |
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7.1 Betroffene Personengruppen Eigene Mitarbeiter, Auftraggeber/Mandanten sowie Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten der Mandanten, eigene Lieferanten, Dienstleister, Vertragspartner und Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen. |
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7.2 Daten oder Datenkategorien Güterstand, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
Angaben zu Sozialversicherungsnummer, Konfession, Gesundheitsdaten
soweit dies zur Erledigung des Auftrags oder zur Vertragsabwicklung
erforderlich ist. Des Weiteren Angaben zur Vermögenslage sowie
Kreditoren- und Debitorendaten. |
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8. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Intern zuständige Sachbearbeiter sowie externes Datenverarbeitungszentrum (z.B. DATEV eG), Finanzbehörden, Personalabteilung und Buchhaltung der Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und statistische Ämter. |
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9. Regelfrist für die Löschung der Daten Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen, soweit sie für eine ordnungsgemäße Auftrags- oder Vertragsabwicklung nicht mehr erforderlich ist. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke entfallen. |
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10. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten Eine Datenübermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant. |
Januar 2010