
Erstattungsanträge bei Krankheit
Ab dem 01.01.2011 müssen die Erstattungsanträge für
Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei
Krankheit und Beschäftigungsverbot sowie der Zuschuss zum
Mutterschafts-geld elektronisch übermittelt werden. Dafür entfallen
im Gegenzug die Papieranträge. Die Erstattungsanträge sollen
zukünftig mit der Lohnabrechnung erstellt werden und zusammen mit
den Meldungen zur Sozialversicherung übermittelt werden. Das
bedeutet, dass zukünftig die Informationen für die
Erstattungsanträge pünktlich zum Abrech-nungstermin vorliegen
müssen.
Bitte beachten Sie dies!
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 01.01.2011
von 2,8 % auf 3,0 % angehoben.
Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung steigt ab dem
01.01.2011 auf 15,5 %. Konkret zahlen Arbeitnehmer ab 1.1.2011 7,3
% plus 0,9 % Sonderbeitrag sowie die Arbeitgeber 7,3 %.
Weiterhin soll eine weitere Hürde zur privaten Krankenversicherung
fallen - Arbeitnehmern die überhalb der Beitragsbemessungsgrenze
verdienen soll der Wechsel in die PKV bereits nach einem Jahr
möglich sein. Voraussetzung wird aber weiterhin bleiben, dass auch
im Folgejahr die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten
wird.
Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung
Bis zum 31.12.2010 durften die Zusatzbeiträge die von den
Krankenkassen erhoben werden durften max. 1 % des Einkommens des
Versicherten nicht übersteigen. Mit der Gesundheitsreform 2011
können die Krankenkassen - neben den prozentualen Zusatzbeiträgen -
weitere Zusatzbeiträge erheben - jedoch ausschließlich als festen
Euro-Betrag.

