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Weitere Änderungen im Bereich der Lohnabrechung

Weitere Änderungen im Überblick

Erstattungsanträge bei Krankheit
Ab dem 01.01.2011 müssen die Erstattungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Beschäftigungsverbot sowie der Zuschuss zum Mutterschafts-geld elektronisch übermittelt werden. Dafür entfallen im Gegenzug die Papieranträge.  Die Erstattungsanträge sollen zukünftig mit der Lohnabrechnung erstellt werden und zusammen mit den Meldungen zur Sozialversicherung übermittelt werden.  Das bedeutet, dass zukünftig die Informationen für die Erstattungsanträge pünktlich zum Abrech-nungstermin vorliegen müssen.
Bitte beachten Sie dies!

Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 01.01.2011 von 2,8 % auf 3,0 % angehoben.

Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung steigt ab dem 01.01.2011 auf 15,5 %. Konkret zahlen Arbeitnehmer ab 1.1.2011 7,3 % plus 0,9 % Sonderbeitrag sowie die Arbeitgeber 7,3 %.
Weiterhin soll eine weitere Hürde zur privaten Krankenversicherung fallen - Arbeitnehmern die überhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen soll der Wechsel in die PKV bereits nach einem Jahr möglich sein. Voraussetzung wird aber weiterhin bleiben, dass auch im Folgejahr die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.

Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung
Bis zum 31.12.2010 durften die Zusatzbeiträge die von den Krankenkassen erhoben werden durften max. 1 % des Einkommens des Versicherten nicht übersteigen. Mit der Gesundheitsreform 2011 können die Krankenkassen - neben den prozentualen Zusatzbeiträgen - weitere Zusatzbeiträge erheben - jedoch ausschließlich als festen Euro-Betrag.


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