
Ab dem 01. Januar 2012 werden die Lohnsteuerkarten nun durch ein
elektronisches Verfahren abgelöst. Das ELStAM (Elektronische
LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt zukünftig die Lohnsteuerkarte.
Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ab diesem Zeitpunkt die
Merkmale für den Lohnsteuerabzug elektronisch bei einer zentralen
Datenbank abzurufen.
Der Arbeitgeber benötigt für diesen Abruf zwingend die
Steueridentifikationsnummer der jeweiligen Arbeitnehmer.
In unserer blattgrün-Ausgabe Dezember werden wir
nochmals ausführlich über den Ablauf des ELStAM-Verfahrens
berichten.
Im Zuge dieser Umstellung informiert nun die Finanzverwaltung alle
Arbeitnehmer über ihre individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Bisher waren diese Merkmale auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Alle ca. 41 Millionen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen erhalten in
den nächsten Tagen Post von ihrem örtlich zuständigen
Finanzamt.
In diesem Schreiben werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale
dargestellt, verbunden mit der Bitte diese auf Richtigkeit zu
überprüfen. Diese Datensätze bilden die Grundlage für die
ELStAM-Datenbank.
Bitte überprüfen Sie die Merkmale auf ihre Richtigkeit.
WICHTIG: Um fehlerhafte Angaben bei den
Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu berichtigen muss ein Antrag gestellt
werden. Die entsprechenden Formulare stehen im Portal der
Finanzämter in Baden-Württemberg zum Download bereit -
http://www.fa-stuttgart1.de/servlet/PB/menu/1200577/index.html.
TIPP: Wenn Sie für das Jahr 2012 einen Freibetrag
auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben wollen, so ist dieser
über den Lohnsteuerermäßigungsantrag neu beim Finanzamt zu
beantragen.

