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Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

Ehrenamtlich Tätige können sich auch freiwillig bei der VBG (Verwaltungs-Berufgenossenschaft) gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern.

Die freiwillige Versicherung ist relativ kostengünstig. Die Versicherung beträgt 2,73 € je freiwillig Versichertem. Der Beitrag wird dabei rückwirkend nach Ablauf eines Kalenderjahres erhoben.

Wer kann sich versichern?
Freiwillig versichern können sich alle die sich ehrenamtlich engagieren - entweder als gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger wie bspw. Vorstandsmitglieder, Beiräte oder Beauftragte des Vorstandes. Versichert werden können die Ehrenamtsträger von Sport-, Kleingarten- oder Karnevalsvereinen, von nicht öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, von Natur- oder Tierschutzvereinen, von Arbeitgeberorganisationen, von Gewerkschaften und von Parteien.


Welche Leistungen umfasst die freiwillige Versicherung?
Die VBG unterstützt den Genesungsprozess durch ein aktives Rehabilitations-Management. Neben der Sicherstellung der optimalen medizinischen Versorgung werden aber auch Leistungen erbracht wie z. B. der behindertengerechte Umbau der Wohnung etc. Die VBG zahlt auch Verletztengeld während der Rehabilitationsphase und - bleiben langfristige Erwerbsminderungen bestehen - zahlt die VBG auch eine entsprechende Rente. Daneben erbringt die VBG noch weitere Leistungen wie bspw. für den Zeitraum der Rehabilitation die Übernahme der Praxisgebühr.

Über das Leistungsangebot sowie über die weiteren Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung können Sie sich auf der Homepage der VBG unter www.vbg.de informieren.

Quelle: Homepage der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft  www.vbg.de


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