
Die freiwillige Versicherung ist relativ kostengünstig. Die
Versicherung beträgt 2,73 € je freiwillig Versichertem. Der Beitrag
wird dabei rückwirkend nach Ablauf eines Kalenderjahres
erhoben.
Wer kann sich versichern?
Freiwillig versichern können sich alle die sich ehrenamtlich
engagieren - entweder als gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger
wie bspw. Vorstandsmitglieder, Beiräte oder Beauftragte des
Vorstandes. Versichert werden können die Ehrenamtsträger von
Sport-, Kleingarten- oder Karnevalsvereinen, von nicht
öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, von Natur- oder
Tierschutzvereinen, von Arbeitgeberorganisationen, von
Gewerkschaften und von Parteien.
Welche Leistungen umfasst die freiwillige
Versicherung?
Die VBG unterstützt den Genesungsprozess durch ein aktives
Rehabilitations-Management. Neben der Sicherstellung der optimalen
medizinischen Versorgung werden aber auch Leistungen erbracht wie
z. B. der behindertengerechte Umbau der Wohnung etc. Die VBG zahlt
auch Verletztengeld während der Rehabilitationsphase und - bleiben
langfristige Erwerbsminderungen bestehen - zahlt die VBG auch eine
entsprechende Rente. Daneben erbringt die VBG noch weitere
Leistungen wie bspw. für den Zeitraum der Rehabilitation die
Übernahme der Praxisgebühr.
Über das Leistungsangebot sowie über die weiteren Voraussetzungen
der freiwilligen Versicherung können Sie sich auf der Homepage der
VBG unter www.vbg.de informieren.
Quelle: Homepage der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft www.vbg.de

