
Damit wurde einer EU-Klage gegen Deutschland stattgegeben.
Bisher wird beim Verkauf von Reit- und Freizeitpferden in
Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 %
zugrunde gelegt.
Die EU-Kommission hat darin einen Verstoß gegen das europäische
Steuerrecht gesehen und neben Deutschland auch Österreich,
Frankreich und Luxemburg verklagt. Begründung für die Klage war,
dass der ermäßigte Steuersatz nur für Tiere, die für die Erzeugung
von Nahrungs- und Futtermitteln bestimmt sind, gelte.
Reit- und Sportpferde zählen nach Auffassung des EuGH nicht
dazu.
Was bedeutet das konkret?
Sobald das EuGH-Urteil in deutsches Recht umgesetzt wurde ist auf
den Verkauf von Reit- und Freizeitpferden der volle Steuersatz in
Höhe von 19 % anzuwenden. Die Umsetzung wird voraussichtlich zum
01.01.2012 erfolgen.
Für Schlacht- und Nutzpferde ist weiterhin nur der ermäßigte
Steuersatz zu erheben.

