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Umsatzsteuer aktuell: Regelsteuersatz für den Verkauf von Reit- und Freizeitpferden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass für den Verkauf von Reit- und Freizeitpferden zukünftig der volle Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % zu entrichten ist.

Damit wurde einer EU-Klage gegen Deutschland stattgegeben.

Bisher wird beim Verkauf von Reit- und Freizeitpferden in Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 % zugrunde gelegt.
Die EU-Kommission hat darin einen Verstoß gegen das europäische Steuerrecht gesehen und neben Deutschland auch Österreich, Frankreich und Luxemburg verklagt. Begründung für die Klage war, dass der ermäßigte Steuersatz nur für Tiere, die für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln bestimmt sind, gelte.
Reit- und Sportpferde zählen nach Auffassung des EuGH nicht dazu.

Was bedeutet das konkret?
Sobald das EuGH-Urteil in deutsches Recht umgesetzt wurde ist auf den Verkauf von Reit- und Freizeitpferden der volle Steuersatz in Höhe von 19 % anzuwenden. Die Umsetzung wird voraussichtlich zum 01.01.2012 erfolgen.

Für Schlacht- und Nutzpferde ist weiterhin nur der ermäßigte Steuersatz zu erheben.


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