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Steuervereinfachungsgesetz 2011 - Kinderbetreuungskosten

Das Steuervereinfachungsgesetz wurde am 23. September 2011 nach vielfältigen Beratungen doch noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und kann somit in Kraft treten. Über die wichtigsten Änderungen möchten wir Sie im Folgenden informieren:

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wird auch der Abzug der Kinderbetreuungskosten deutlich vereinfacht. Eine Aufteilung der Kinderbetreuungskosten in Werbungskosten/Betriebsausgaben ist nicht mehr erforderlich.

Die Kinderbetreuungskosten werden zukünftig als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 Abs. Nr.5 EStG berücksichtigt.
An den Beträgen 2/3 der Aufwendungen bzw. max. 4.000 € pro Kind ändert sich nichts.

Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern (Erwerbstätigkeit, Krankheit, Behinderung) wird ebenfalls nicht mehr abgestellt.

WICHTIG: Da die Betreuungskosten nun nicht mehr direkt die Einkünfte mindern, sondern lediglich als Sonderausgabenabzug abzugsfähig sind, kann es in Jahren mit niedrigem Einkommen/Verlusten dazu kommen, dass die Wirkung des Sonderausgabenabzuges wirkungslos verpufft.

Die Neuregelung tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft.


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