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Steuervereinfachungsgesetz 2011 - Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages

Das Steuervereinfachungsgesetz wurde am 23. September 2011 nach vielfältigen Beratungen doch noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und kann somit in Kraft treten. Über die wichtigsten Änderungen möchten wir Sie im Folgenden informieren:

Neben den Erleichterungen bei den elektronischen Rechnungen wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz auch die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages beschlossen.

Der Pauschbetrag steigt rückwirkend zum 01. Januar 2011 von 920 € auf 1.000 €. Mit dieser Maßnahme sollen die Arbeitnehmer mit geringen Werbungskosten weiter entlastet werden. Der Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € kann ohne Einzelnachweis der Werbungskosten geltend gemacht werden.

Übersteigen die Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.000 €, so sind alle Werbungskosten anhand einzelner Belege nachzuweisen. Zur Information der Pauschbetrag von 1.000 € wird bereits ab einer Entfernung zwischen Wohnung- und Arbeitsstätte von 16 km bei 220 Arbeitstagen im Jahr erreicht.

Die Entlastungen bei der Lohnsteuer finden Sie in unserer aktuellen blattrün-Ausgabe.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Erhöhung des Pauschbetrages um 80 € in der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2011 zu berücksichtigen. Hier ergibt sich dann ein entsprechend niedrigerer Lohnsteuerabzug und für den Mitarbeiter ein entsprechend höherer Auszahlungsbetrag.


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