
Neben den Erleichterungen bei den elektronischen Rechnungen
wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz auch die Anhebung des
Arbeitnehmerpauschbetrages beschlossen.
Der Pauschbetrag steigt rückwirkend zum 01. Januar 2011 von 920 €
auf 1.000 €. Mit dieser Maßnahme sollen die Arbeitnehmer mit
geringen Werbungskosten weiter entlastet werden. Der Pauschbetrag
in Höhe von 1.000 € kann ohne Einzelnachweis der Werbungskosten
geltend gemacht werden.
Übersteigen die Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.000 €, so
sind alle Werbungskosten anhand einzelner Belege nachzuweisen. Zur
Information der Pauschbetrag von 1.000 € wird bereits ab einer
Entfernung zwischen Wohnung- und Arbeitsstätte von 16 km bei 220
Arbeitstagen im Jahr erreicht.
Die Entlastungen bei der Lohnsteuer finden Sie in unserer
aktuellen blattrün-Ausgabe.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Erhöhung des Pauschbetrages um 80 € in der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2011 zu berücksichtigen. Hier ergibt sich dann ein entsprechend niedrigerer Lohnsteuerabzug und für den Mitarbeiter ein entsprechend höherer Auszahlungsbetrag.

