
Das Gesetz soll grundsätzlich zum 01. Januar 2012 in Kraft
treten - es ist jedoch vorgesehen, dass einige Änderungen
rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft treten sollen.
Das Maßnahmenpaket zur Steuervereinfachung sieht 41 Punkte vor, um
das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, zu modernisieren und von
unnötiger Bürokratie zu befreien.
Die wichtigste Änderung ist die Anhebung des
Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 € auf 1.000 €. Die
Umsetzung der Erhöhung soll bereits in 2011 umgesetzt werden.
Hierzu soll die Berücksichtigung des Erhöhungsbetrages von 80 €
beim Steuerabzug berücksichtigt werden, der für einen nach dem 30.
November 2011 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Beim
Lohnsteuerabzug auf den Lohn des Monats Dezember 2011 wird dazu
nicht der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag sondern ein lohnsteuerlicher
Ausgleichsbetrag von 1.880 € berücksichtigt. Hiernach wird dann
eine Jahreslohnsteuer ermittelt die auf den Lohnzahlungszeitraum
heruntergebrochen wird.
Weitere wichtige Änderungen die ab 2012 in Kraft treten
sollen:
Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes sollen folgende Regelungen in Kraft treten:
Zeitplan
Das Steuervereinfachungsgesetz soll am 10.06.2011 im Bundestag in
2./3. Lesung behandelt werden und anschließend vom Bundesrat vor
der Sommerpause verabschiedet werden und zum 01. Januar 2012 in
Kraft treten. Einige Punkte treten dabei rückwirkend zum 01. Januar
2011 in Kraft.

